Das Sprechen mit dem Teilnehmer und damit auch das Hören in seine Wohnung ist nur möglich, wenn zuvor der Funkfinger gedrückt und damit ein Notruf ausgelöst wurde. Der Notruf kann auch dann betätigt werden, wenn der Teilnehmer telefoniert, da das Hausnotrufgerät bei ordnungsgemäßem Anschluss an die Telefondose dem Telefon vorgeschaltet ist. Das bedeutet, selbst wenn telefoniert wird und während des Gesprächs Unterstützung angefordert werden muss: Die Verbindung ist nicht blockiert. Wenn der Teilnehmer seinen Funkfinger drückt, kann kurz danach über die Wechselsprechanlage Kontakt aufgenommen werden.
Der Teilnehmer kann dann mitteilen, warum er den Notruf ausgelöst hat. Wir werden das von ihm Gewünschte umsetzen, z.B. den Pflegedienst benachrichtigen, Angehörige anrufen oder den Rettungsdienst verständigen.
Kann nach einem Notruf nicht mit dem Teilnehmer gesprochen werden, z. B. weil dieser bewusstlos ist, werden die Personen in der Notrufverfolgungsliste benachrichtigt.




