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Informationen für Pflegeversicherte

Sie erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung, d.h. Sie haben eine Pflegestufe, oder Sie haben einen Angehörigen, bei dem dies zutrifft?

Vitakt-Hausnotruf ist seit 1995 Vertragspartner der Spitzenverbände der gesetzlichen Pflegekassen und das Vitakt-Hausnotrufsystem ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel (Pos.Nr. 52.40.01.1010). Bei Pflegebedürftigkeit kann - unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe - ein Antrag auf "Leihweise Überlassung des technischen Hilfsmittels Vitakt-Hausnotruf" gestellt werden. Diesen Antrag können Sie bei Vitakt bekommen.

Vorteile für den Teilnehmer sind:
Bei Antragsgenehmigung rechnet Vitakt die Kosten für die Einrichtung und die monatliche Miete für Vitakt-Basis direkt mit der Pflegekasse ab. Und die anderen Geld- oder Sachleistungen, die von der Pflegekasse erbracht werden, bleiben davon unberührt.

Es folgt ein Auszug aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis, in dem die pflegerischen Indikatoren beschrieben werden, die gegeben sein müssen, damit die Pflegekasse einer Kostenübernahme zustimmen kann:

"Hausnotrufgeräte kommen in Frage bei allein lebenden oder über weite Teile des Tages allein lebenden Pflegebedürftigen, die mit einem handelsüblichen Telefon keinen Hilferuf absetzen können, und bei denen aufgrund des bisherigen Verlaufes des Pflegeprozesses jederzeit eine lebensbedrohliche Zustandsverschlechterung zu erwarten ist."



 
 
Vitakt-Mitarbeiter besuchen Vitakt-Teilnehmerin
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Probleme mit der Telefonleitung
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Vitakt-Rauchmelder
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Wechsel des Telefonanbieters/ -anschlusses
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Bedienungsanleitung für das Vitakt-Hausnotrufsystem
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Der Vitakt-Basisvertrag (Mietvertrag)
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Der Antrag auf Kostenübernahme
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