Pflegeversicherte

Sie erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung, d.h. Sie haben eine Pflegestufe, oder Sie haben einen Angehörigen, bei dem dies zutrifft?

Vitakt-Hausnotruf ist seit 1995 Vertragspartner der Spitzenverbände der gesetzlichen Pflegekassen und das Vitakt-Hausnotrufsystem ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel (Pos.Nr. 52.40.01.1010). Bei Pflegebedürftigkeit kann - unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe - ein Antrag auf "Leihweise Überlassung des technischen Hilfsmittels Vitakt-Hausnotruf" gestellt werden. Diesen Antrag können Sie bei Vitakt bekommen.

Vorteile für den Vitakt-Kunden sind:
Bei Antragsgenehmigung rechnet Vitakt die Kosten für die Einrichtung und die monatliche Miete direkt mit der Pflegekasse ab. Und die anderen Geld- oder Sachleistungen, die von der Pflegekasse erbracht werden, bleiben davon unberührt.

Wenn Sie ein Vitakt-Vario bestellen möchten, sind die Kosten für die Bereitstellung der Telekommunikationsleistung selber zu zahlen. Der Betrag von 86,- Euro wird nicht von der Pflegekasse übernommen.

Es folgt ein Auszug aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis, in dem die pflegerischen Indikatoren beschrieben werden, die gegeben sein müssen, damit die Pflegekasse einer Kostenübernahme zustimmen kann:

"Hausnotrufsysteme kommen in Frage bei allein lebenden oder über weite Teile des Tages allein lebenden Pflegebedürftigen, die mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können und bei denen aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes jederzeit der Eintritt einer derartigen Notsituation erwartet werden kann. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Pflegebedürftige mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen/geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbständig abzusetzen."






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