VERTRAGSBEDINGUNGEN

(VITAKT-MIETVERTRAG)

A. Leistungsumfang von Vitakt (gemäß GKV-Versorgungsvertrag)

Die von Vitakt zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:

a. die Bereitstellung eines hygienisch und technisch einwandfreien Hausnotrufgerätes,

b. die Einweisung des Kunden, auf Wunsch zusammen mit weiteren an der Betreuung Beteiligten, in den Gebrauch des Hausnotrufgerätes,

c. die Abstimmung eines Maßnahmen-/Ablaufplans mit dem Kunden oder dessen Vertreter für den Fall einer Notsituation,

d. Voreinstellung des Hausnotrufgerätes so, dass im Falle eines Notrufes die Hausnotrufzentrale angewählt wird,

e. den Anschluss des Hausnotrufgerätes über das Telefonnetz bzw. Internet an eine 24 Stunden kalendertäglich besetzte Hausnotrufzentrale und die Entgegennahme der Notrufe.

2. Die Kosten für Bereitstellung und Betrieb, Erstellung und Schaltung eines Telefon- bzw. Internetanschlusses (Festnetz/Internet), ggf. das Bereitstellen einer Telefondose oder eines Internetzugangs sowie Folgekosten (insbesondere monatliche Grundgebühren für Telefon-/Internetanschluss, Kosten für Gesprächseinheiten) und Stromkosten für den Betrieb des Hausnotrufgeräts trägt der Kunde (keine Leistungen der Pflegekasse).

3. Der Anschluss des Hausnotrufgerätes erfolgt über das Festnetz bzw. VoIP/Internet- Telefonie (Vitakt-Basis, s. Punkt B. 1.) oder Mobilfunknetz (Vitakt-Vario, s. Punkt B. 2.). Das Gerät ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Störungen teilt der Kunde Vitakt unverzüglich mit. Verursacht der Kunde Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich, so muss er diese unverzüglich zu eigenen Lasten beseitigen lassen. Instandsetzungen werden nur kostenpflichtig durch Vitakt oder autorisierte Dritte durchgeführt. Vitakt testet die Funktionalität des Gerätes in wiederkehrenden Abständen. Mängel am Hausnotrufgerät/Funksender beseitigt Vitakt unverzüglich kostenlos; ausgenommen hiervon sind Mängel, die wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vom Kunden zu vertreten sind.

4. Die Leistung der Hausnotrufzentrale umfasst die Entgegennahme des Notrufs und die Einleitung von Hilfsmaßnahmen. Vitakt benachrichtigt im Notfall im Namen des Kunden die in der Kontaktliste genannten Bereitschaftskontakte in der angegebenen Reihenfolge. Die erste erfolgreiche Benachrichtigung stellt Vitakt von jeder weiteren Benachrichtigung frei. Alle von Vitakt ausgehenden Telefonate sind im Mietpreis des Hausnotrufgerätes enthalten.

5. Kann im Notfall keiner der angegebenen Bereitschaftskontakte erreicht werden, sehen sich die Personen zu helfen nicht in der Lage oder sind vom Kunden keine Personen für die Kontaktliste angegeben, benachrichtigt Vitakt im Namen und Auftrag des Kunden den örtlich zuständigen Rettungsdienst, ohne selbst Besteller der Leistung zu werden.

B. Gerätespezifische Nutzungsbedingungen

  1. Vitakt-Basis: Für Installation und Betrieb des Gerätes sind ein Stromanschluss 230 V und ein Anschluss an die Telefonleitung TAE oder VoIP/Internet-Telefonie betriebsfertig be- reitzustellen. Das Vitakt-Basis ist an einer möglichst zentralen Stelle im Wohnbereich aufzustellen. Stromkosten und Telefongebühren für vom Gerät abgehende Verbindungen trägt der Kunde. Für Not- und Testanrufe sowie Statusmeldungen (Stromausfall etc.) wird über eine bundesweit einheitliche 01805-Nr. die Vitakt-Notrufzentrale vom Telefonanschluss angewählt, der für diese Vorwahl nicht gesperrt sein darf. Bei einem Festnetzanschluss entstehen Telefonkosten von zurzeit 14 Cent/Min, in der Regel eine Einheit je Verbindung; über ein Mobilfunknetz übertragene Anrufe und Meldungen können höhere Kosten verursachen. Vitakt ist bei jeder Änderung des Telefonanschlusses zu informieren. Andernfalls kann die Funktionsfähigkeit des Vitakt-Hausnotrufgerätes gefährdet sein und/oder es können zusätzliche Telefongebühren anfallen.
  2. Vitakt-Vario: Für Installation und Betrieb des Gerätes ist ein Stromanschluss 230 V betriebsfertig bereitzustellen. Das Vitakt-Vario ist an einer möglichst zentralen Stelle im Wohnbereich anzuschließen, an der ein sicherer Netzempfang zum GSM-Mobilfunknetz der Telekom Deutschland (Telekom-Netz) besteht.

C. Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Der Kunde teilt Vitakt mit der Kontaktliste möglichst mindestens einen Bereitschafts- kontakt mit Telefonnummer mit (Einverständnis liegt jeweils vor) sowie einen externen Ablageort seines Wohnungsschlüssels. Jede Datenänderungn (Adresse, Telefon usw.), auch der Bereitschaftskontakte, ist Vitakt unverzüglich mitzuteilen. Zur Unterstützung im Notfall sollten freiwillige ergänzende Angaben (Gesundheitszustand, Medikamente, Pflege, Wohnung etc.) gemacht werden.
  2. Hat der Kunde in der Vitakt-App als Pflegeperson sein Vitakt-Hausnotrufsystem authentifiziert, kann er den Kontaktkanal der App als Bereitschaftskontakt in seiner Kontaktliste hinterlegen. In diesem Fall können mit Zustimmung des Kunden über das Hausnotruf- system veranlasste Meldungen an die Kontaktschnittstelle der App weitergeleitet werden.
  3. Vitakt kann ausgewählte Dritte zur Erfüllung von Vertragspflichten beauftragen.
  4. Das Vitakt-Hausnotrufgerät bleibt Eigentum von Vitakt. Der Kunde darf Dritten weder Besitz noch sonstige Rechte an dem Gerät übertragen. Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind untersagt. Vitakt berechnet die Zerstörung oder den Verlust des Gerätes nach Nutzungsdauer wie folgt: bis zu 1 Jahr 499,00 €, bis zu 2 Jahren 400,00 €, über zwei Jahre 250,00 €.
  5. Schadensersatzansprüche gegenüber Vitakt sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch Vitakt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Vitakt haftet bei einfacher Fahrlässigkeit ansonsten nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Für solche Schadensfälle ist die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Höchstbetrag von 12.500,00 € je Schaden verursachendem Ereignis beschränkt.
  6. Die Haftung ist im Falle höherer Gewalt (insbesondere Sturm, Gewitter, Hochwasser, Erdbeben und Ähnlichem) sowie bei Beeinträchtigungen und Störungen der Strom- und Telefonnetze (auch VoIP-Telefonie und GSM-Empfangbarkeit und -Leitungen) ausgeschlossen. Vitakt haftet keinesfalls für Störungen beim Betrieb des Vario- bzw. des Basis-Gerätes, deren Ursachen nicht im Gerät selbst liegen. Es kann in entsprechenden Situationen zu einer Einschränkung der Notruffunktion kommen.

D. Besondere Bestimmungen

  1. Der Vertrag kommt mit Eingang dieses Mietvertrags bei und dem Versand des Vitakt-Hausnotrufgerätes durch Vitakt zustande. Einer schriftlichen Bestätigung durch Vitakt bedarf es nicht.
  2. Das monatliche Entgelt ist im Voraus, spätestens jedoch zum Ersten eines jeden Monats fällig. Teilweise genutzte oder angebrochene Kalendermonate werden in voller Höhe abgerechnet. Das erste monatliche Entgelt, die einmalige Mobilfunkgebühr (Vitakt-Vario) sowie etwaige Kauf- oder Mietpreisforderungen für Sonderzubehör sind sofort fällig. Der Kunde kommt nach Fälligkeit ohne Mahnung in Verzug.
  3. Gekauftes Zubehör verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von Vitakt.
  4. Vitakt erstellt grundsätzlich keine Rechnungen nach diesem Vertrag. Alle Zahlungen werden im Einzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat erforderlich) abgerechnet. Fehlt eine wirksame Einzugsermächtigung des Kunden, ist Vitakt a) nicht zur Leistung verpflichtet bzw. zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und b) im Übrigen befugt, jeweils gegen eine Gebühr von 10 EUR, i. d. R. quartalsweise im Voraus Rechnung zu stellen. Bankgebühren wg. Rückbelastungen trägt der Kunde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Vitakt. Vitakt kann bei Zahlungsrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten diesen Vertrag fristlos kündigen.
  5. Sobald ein mit Vitakt abrechnender Kostenträger (z. B. gesetzliche Pflegeversicherung) für das Vitakt-Hausnotrufsystem die Kostenübernahme erklärt, erfolgt die Abrechnung der hiervon gedeckten Leistungen mit diesem unmittelbar. Die Nutzungsbedingungen im Übrigen gelten fort.
  6. Zum Zwecke der Rückerstattung durch einen Kostenträger (z. B. private Pflegeversicherung oder Beihilfestelle) stellt Vitakt auf Anforderung quartalsweise einen kostenlosen Nachweis (Quittung) über geleistete Zahlungen aus.
  7. Der Vertrag kann durch Rückgabe des Hausnotrufgerätes, einschließlich aller Funksender, in einwandfreiem Zustand an Vitakt (Vitakt Hausnotruf GmbH, Hörstkamp 32, 48431 Rheine) oder den/einen Vitakt-Partner vor Ort beendet werden. Findet die Rückgabe direkt an Vitakt auf dem Postweg statt, endet der Vertrag am Tag des Eingangs bei Vitakt, im Falle der Übergabe an den/einen Vitakt-Partner vor Ort endet der Vertrag am Tag der Übergabe. Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Der Kunde trägt die Kosten des Rücktransports und das Risiko von Verlust und Beschädigung.

E. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail), weitere freiwillige Angaben sowie Daten der zur Notrufverfolgung/Hilfeleistung oder als Ansprechpartner (Bezugsperson) benannten Personen werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO von Vitakt nur verarbeitet oder an von Vitakt beauftragte Dritte (ambulante Pflegedienste, technische Servicedienstleister) weitergegeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich bzw. bei freiwilligen Anga- ben hilfreich ist (Erbringung der Leistung, Abrechnung mit den Leistungsträgern).
  2. Nach Zweckerreichung oder Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten werden die Daten gelöscht. Datenschutzbeauftragter von Vitakt ist: Cortina Consult GmbH, Hafenweg 24, 48155 Münster, dsb.vitakt@cortina-consult.de.
  3. Betroffene Personen haben gem. Art. 15 bis 20 DSGVO jeweils das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Mitteilung, Datenübertragbarkeit und das Beschwerderecht gem. Art. 77 DSGVO.

F. Widerrufsbelehrung

Kommt der Vertrag telefonisch oder online (vitakt.com) zustande, hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist an die Vitakt Hausnotruf GmbH, Hörstkamp 32, 48431 Rheine, info@vitakt. com, eine eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss zum Widerruf zu übermitteln. Hierfür kann unter Angabe der Kunden- und Vertragsdaten (Name, Adresse, Kunden-/Vertrags-Nr.) der folgende, unverbindlichen Muster-Widerrufstext verwendet werden: "Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vitakt-Mietvertrag vom […] über ein Vitakt-Hausnotrufsystem und ggf. dazu bestelltes Zubehör.". Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Die Folgen des Widerrufs sind unter www.vitakt.com/widerruf abrufbar, ebenso ein Widerrufsformular.

G. Abrechnung Grundgebühr Privater Bereitschaftsservice (PBS) durch Vitakt

  1. Erklärt sich der Kunde einverstanden, zieht Vitakt im Auftrag des Vitakt-Partners die PBS-Grundgebühr vom Kunden von dessen im Vitakt-Mietvertrag angegebenen Bankkonto ein. Eine Abtretung von Forderungen des Vitakt-Partners gegen den Kunden an Vitakt wird ausgeschlossen.
  2. Wird vom Kunden und/oder vom Vitakt-Partner die Bankverbindung nicht oder verspätet beigebracht, haftet Vitakt nicht für daraus entstehende Schäden. Geht der Bankeinzug wegen fehlerhafter oder falscher Kontodaten des Kunden, fehlender Kontodeckung oder aus anderen Gründen ins Leere, unternimmt Vitakt keinen weiteren Einzugsversuch; Bankgebühren wg. Rückbelastungen trägt der Kunde.
  3. Kündigt der Kunde die PBS-Vereinbarung mit dem Vitakt-Partner, informiert er unverzüglich Vitakt hierüber. Vitakt unternimmt danach keinen weiteren Bankeinzug der Grundgebühr.

H. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine bestehende Lücke (auch durch Unwirksamkeit) ist mit einer angemessenen Regelung, die dem Willen beider Parteien am nächsten kommt, zu füllen.