Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Vitakt Hausnotruf GmbH

1 HAUSNOTRUFBEREITSCHAFT

Bedingungen des Zahlungsverkehrs für Hausnotrufbereitschaft:

Vitakt erhält für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs vom Partner eine Aufwandsentschädigung.

Forderungen des Vitakt-Partners gegen den Vitakt-Kunden werden nicht an Vitakt abgetreten. Vitakt ist monatlich nur einmalig zum Einzug der Pauschale berechtigt.

Wird vom Vitakt-Kunden und/oder vom Vitakt-Partner die Bankverbindung nicht oder verspätet beigebracht, haftet Vitakt nicht für daraus entstehende Schäden.

Geht der Bankeinzug ins Leere, weil entweder die angegebene Kontoverbindung falsch ist, das Konto nicht gedeckt ist oder aus anderen Gründen, wird Vitakt keinen weiteren Einzugsversuch unternehmen. Die entstandenen Rückbelastungsgebühren kann Vitakt dem Vitakt-Kunden in Rechnung stellen.

Vitakt haftet nicht für falsch übermittelte Preis-Informationen. Keinesfalls haftet Vitakt für andere als vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die vom Vitakt-Kunden ausdrücklich gewünschte Vermittlungstätigkeit verursachte Schäden.

 

2 KOSTENÜBERNAHME DURCH EINEN LEISTUNGSTRÄGER

Sobald ein Leistungsträger die Kostenübernahme erklärt, erfolgt die Abrechnung der von der Kostenübernahme gedeckten Leistungen unmittelbar mit dem Leistungsträger. Die untenstehenden allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten fort. Privat Versicherte/Beihilfeberechtigte zahlen – per Einzugsermächtigung – an Vitakt. Vitakt stellt dem Kunden auf Wunsch zum Zweck der Rückerstattung durch den Kostenträger quartalsweise Zahlungsnachweise (Quittungen) über geleistete Zahlungen aus.

 

VERTRAGSBEDINGUNGEN (VITAKT-MIETVERTRAG)

Leistungsumfang der Vitakt Hausnotruf GmbH (Vitakt)

Die von Vitakt zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:

die Bereitstellung eines Hausnotrufgerätes im hygienisch gereinigten und technisch einwandfreien Zustand,

die Einweisung des Versicherten, auf Wunsch des Versicherten auch zusammen mit weiteren an der Betreuung beteiligten Personen, in den Gebrauch des Hausnotrufgerätes,

die Abstimmung eines Maßnahmenplans/Ablaufplans gemäß Hilfsmittelverzeichnis mit dem Versicherten oder dessen Vertreter, in dem die im Fall einer Notsituation vorzunehmenden Maßnahmen festgelegt sind,

Voreinstellung des Hausnotrufgerätes so, dass im Falle eines Notrufes die Hausnotruf-zentrale angewählt wird,

den Anschluss des Hausnotrufgerätes über das Telefonnetz bzw. Internet an eine 24 Stunden kalendertäglich besetzte Hausnotrufzentrale und die Entgegennahme der Notrufe.

 

Die Kosten für Bereitstellung und Betrieb, Erstellung und Schaltung eines Telefon- bzw. Internetanschlusses (Festnetz/Internet), ggf. das Bereitstellen einer entsprechenden Telefondose oder eines Internetzuganges sowie die Folgekosten, insbesondere die monatlichen Grundgebühren (für den Telefon- bzw. Internetanschluss), Kosten für die Gesprächseinheiten, fallen in den Bereich der Eigenverantwortung des Kunden/Versicherten und stellen zudem keine Leistung der Pflegekasse dar. Die Stromkosten für den Betrieb des Hausnotrufgeräts trägt der Kunde/Versicherte.

 

Mängel am Hausnotrufgerät/Funksender werden von Vitakt unverzüglich kostenlos beseitigt. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die wegen Vorsatzes oder grob fahrlässigen Handelns von dem Kunden/Versicherten zu vertreten sind.

Der Anschluss des Hausnotrufgerätes erfolgt über das Festnetz bzw. VoIP/Internet-Telefonie (Vitakt-Basis) oder Mobilfunknetz (Vitakt-Vario). Die Leistung der Hausnotrufzentrale umfasst die Entgegennahme des Notrufs und die Einleitung der Hilfsmaßnahme nach dem abgesprochenen Maßnahmenplan/Ablaufplan.

 

Vitakt benachrichtigt im Notfall die in der Kontaktliste genannten Personen im Namen des Kunden in der angegebenen Reihenfolge. Die erste erfolgreiche Benachrichtigung stellt Vitakt von jeder weiteren Benachrichtigung frei. Kann im Notfall keine der ange-gebenen Personen erreicht werden oder sind vom Kunden/Versicherten keine Personen für die Kontaktliste angegeben, benachrichtigt Vitakt im Namen und auf Kosten des Kunden den örtlich zuständigen Rettungsdienst. Alle von Vitakt ausgehenden Telefonate sind im Mietpreis des Hausnotrufgeräts enthalten.

 

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Vitakt-Basis: Für Installation und Betrieb des Gerätes sind ein Stromanschluss 230 V und ein Anschluss an die Telefonleitung TAE oder VoIP/Internet-Telefonie betriebsfertig bereitzustellen. Strom- und Telefonkosten für vom Gerät abgehende Verbindungen trägt der Kunde. Not- und Testanrufe sowie Statusmeldungen (Stromausfall etc.) verursachen bei einem Festnetzanschluss Telefonkosten (bundesweit einheitliche 01805-Nr.; zurzeit 14 Cent/Min; bei einem Anschluss des Vitakt-Basis an eine GSM-Telefonbox, die Anrufe und Meldungen über das Mobilfunknetz überträgt, können abweichende Kosten entstehen). In der Regel fällt hierfür eine Einheit je Verbindung an (Hinweis: Der Anschluss darf nicht für 01805-Nr. gesperrt werden! Die Funktion des Vitakt-Basis erfordert diese Nummer, um bei einem Notruf/im Bedarfsfall die Vitakt-Serviceleitstelle anzuwählen). Vitakt ist bei jeder Änderung des Telefonanschlusses zu informieren. Andernfalls kann die Funktionsfähigkeit des Vitakt-Hausnotrufgerätes gefährdet sein und/oder es können unnötige Telekommunikationsgebühren anfallen.

 

Vitakt-Vario: Für Installation und Betrieb des Gerätes ist ein Stromanschluss 230 V be-triebsfertig bereitzustellen. Das Vitakt-Vario ist an möglichst zentraler Stelle im Wohnbe-reich anzuschließen, an der ein sicherer Netzempfang zum GSM-Mobilfunknetz der Telekom Deutschland (Telekom Netz) besteht.

 

Folgende Punkte gelten für Vitakt-Basis und Vitakt-Vario gleichermaßen:

Der Kunde/Versicherte teilt Vitakt mit der Kontaktliste möglichst mindestens einen Kontakt inkl. Telefonnummer und einen Schlüsselaufbewahrungsort mit. Zur Unterstützung im Notfall sollten zudem ergänzende Informationen (Angaben über den Gesundheitszustand, Medikamenteneinnahmen, Pflegerische Maßnahmen, Wohnverhältnisse etc.) freiwillig mitgeteilt werden.

Adress- und Datenänderungen, insbesondere der Kontaktliste und bei Umzug, sind Vitakt unverzüglich mitzuteilen.

Vitakt kann ausgewählte Dritte zur Erfüllung von Vertragspflichten beauftragen.

Der Kunde/Versicherte testet das Gerät in wiederkehrenden Abständen (durch Betätigen des Senders). Das Gerät ist vom Kunden/Versicherten pfleglich zu behandeln. Störungen teilt der Kunde/Versicherte Vitakt unverzüglich mit.

Das Vitakt-Hausnotrufgerät bleibt Eigentum von Vitakt. Der Kunde/Versicherte darf Dritten weder Besitz noch sonstige Rechte an dem Vitakt-Hausnotrufgerät übertragen. Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind nicht zulässig. Vitakt berechnet die Zerstörung oder den Verlust des Systems pauschal wie folgt: bis zu einem Jahr Nutzung 499,00 €, bis zu zwei Jahren Nutzung 400,00 €, anschließend 250,00 €. Dem Kunden/Versicherten wird der Nachweis gestattet, dass Vitakt ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder ein solcher wesentlich geringer als die Pauschale ist. Gelingt der Nachweis, ist kein Schadensersatz zu leisten bzw. der nachgewiesene geringere Betrag maßgeblich.

Verursacht der Kunde/Versicherte Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich, so muss er diese unverzüglich auf eigene Kosten beseitigen lassen. Instandsetzungen werden nur durch Vitakt oder autorisierte Dritte durchgeführt. Sie sind angemessen zu vergüten.

Schadensersatzansprüche gegenüber Vitakt sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch Vitakt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Vitakt haftet bei einfacher Fahrlässigkeit ansonsten nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Für solche Schadensfälle ist die Haftung gegenüber dem einzelnen Kunden auf den Höchstbetrag von 12.500,00 € je schadensverursachendem Ereignis beschränkt.

Die Haftung ist im Falle höherer Gewalt, insbesondere Sturm, Gewitter, Hochwasser, Erdbeben und Ähnlichem ausgeschlossen. Vitakt kann für Beeinträchtigungen und Störungen der Strom- und Telefonnetze und -leitungen nicht haftbar gemacht werden. Die Sicherstellung der Empfangbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes ist nicht vertragliche Leistung von Vitakt. Vitakt haftet nicht für Störungen beim Betrieb des Vario- bzw. des Basis-Systems bei Anschluss über Internet (VoIP-Telefonie), die auf eine Unterbrechung der Stromversorgung und des Empfangs des GSM-Mobilfunknetzes zurückzuführen sind und ihre Ursache nicht im Basis-/Vario-System haben. Vitakt weist darauf hin, dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes zu Änderungen und Schwankungen kommen kann, die nicht im Einflussbereich von Vitakt liegen und für die Vitakt nicht haftet. Es kann in solchen Situationen zu einer Einschränkung der Notruffunktion kommen. 

 

Besondere Nutzungsbedingungen (für Privat-/Selbstzahler)

Der Vertrag kommt mit Eingang dieses Mietvertrages und dem Versand des Vitakt-Hausnotrufsystems durch Vitakt zustande. Einer schriftlichen Bestätigung durch Vitakt bedarf es nicht.

Das monatliche Entgelt ist im Voraus spätestens zum Ersten eines jeden Monats fällig. Teilweise genutzte oder angebrochene Kalendermonate werden in voller Höhe abgerechnet. Das erste monatliche Entgelt, die Gebühr für die Bereitstellung der Telekommunikationsleistung (Vitakt-Vario) und etwaige Kaufpreisforderungen bzw. Mietpreisforderungen für Sonderzubehör sind sofort fällig. Gekauftes Zubehör verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von Vitakt. Alle Zahlungen können ausschließlich im Einzugsverfahren abgerechnet werden. Fehlt eine wirksame Einzugsermächtigung des Kunden, ist Vitakt nicht zur Leistung verpflichtet bzw. zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Rückbelastungsgebühren gehen zulasten des Kunden. Vitakt erstellt grundsätzlich keine Rechnungen. Die Rechnungsstellung wird in Höhe von 10,00 € je Rechnung gesondert berechnet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Vitakt. Vitakt kann bei Zahlungsrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten diesen Vertrag fristlos kündigen.

Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Kündigungen müssen spätestens am letzten Werktag des Monats eingegangen sein. Das Hausnotrufgerät, einschließlich aller Funksender, ist bis zur Beendigung des Vertrags in einwandfreiem Zustand an Vitakt zurückzugeben (per Post oder Übergabe an den Vitakt-Partner vor Ort). Der Kunde/Versicherte trägt die Kosten des Rücktransports und das Risiko von Verlust und Beschädigung des Hausnotrufgeräts beim Rücktransport. Das monatliche Entgelt wird vom Kunden-Konto abgebucht, bis das Vitakt-Hausnotrufgerät bei Vitakt in Rheine oder einem Vitakt-Partner vor Ort eingetroffen ist (vgl. § 546a BGB).

 

Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden/Versicherten wie Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Versicherten-Nummer sowie die personenbezogenen Daten von Personen, die zur Notrufverfolgung/Hilfeleistung oder als Ansprechpartner (Bezugsperson) benannt sind, werden nur erhoben, soweit diese zum Zwecke der Vertragserfüllung (Erbringung der Leistung, Abrechnung mit den Leistungsträgern) erforderlich sind. Darüber hinausgehende Daten und Informationen (Angaben über den Gesundheitszustand, Medikamenteneinnahmen, Pflegerische Maßnahmen, Wohnverhältnisse etc.), die z.B. in einem medizinischen oder pflegerischen Notfall oder bei der Betreuung des Kunden/Versicherten dienlich sein können, werden nur erhoben und gespeichert, wenn sie vom Kunden/Versicherten freiwillig mitgeteilt werden, und nur zur Erfüllung des Vertrages durch Vitakt und durch von Vitakt beauftragte Dritte genutzt. Die Behandlung aller Daten erfolgt vertraulich unter Einhaltung der Bestimmungen der geltenden Datenschutzvorschriften.

 

Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen beeinflusst nicht die Gültigkeit der übrigen. Eine bestehende Lücke (auch durch Unwirksamkeit) ist mit einer angemessenen Regelung, die dem Willen beider Parteien am nächsten kommt, zu füllen.